In den Technischen Regeln der LAGA-Mitteilung 20 sind zur Vereinheitlichung im Vollzug für den Einbau der jeweiligen mineralischen Abfälle Zuordnungswerte festgelegt worden. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Einbaubedingungen gewährleistet die Einhaltung der Zuordnungswerte eine schadlose Verwertung. Bei den Zuordnungswerten handelt es sich um Vorsorgewerte aus der Sicht des Boden- und Gewässerschutzes. Abweichungen von den Zuordnungswerten können zugelassen werden, wenn im Einzelfall der Nachweis erbracht wird, dass das Wohl der Allgemeinheit (§ 15 Abs. 2 KrWG) nicht beeinträchtigt wird und es nicht zu einer Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf kommt.
Eine Einzelfallbetrachtung kann z. B. geboten sein, wenn bei Einhaltung aller anderen Zuordnungswerte der TOC-Gehalt (Total Organic Carbon) zur Einstufung in eine höhere Einbauklasse oder zum Ausschluss der Verwertungseignung führen. Oberböden zeichnen sich naturgemäß durch einen höheren Humusgehalt aus, der als organischer Kohlenstoff-Gehalt (TOC) gemessen werden kann. Ein TOC-Gehalt von > 1 % im Oberboden stellt keine Einschränkung für die Verwertung in einer durchwurzelbaren Bodenschicht dar, sondern ist sogar erwünscht.
Im oberflächennahen Boden führt der Abbau von abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Bestandteilen zur Humusbildung. Vereinfacht gilt: Humusgehalt = TOC-Gehalt x 2. Auf Acker- und Grünflächen treten Humusanteile von 1 bis 8 % auf, die einem TOC-Gehalt von 0,5 bis 4 % entsprechen. In Feuchtgebieten können Humusanteile von über 15 % (> 7,5 % TOC) vorkommen. Grundsätzliche Verwertungsmöglichkeiten bei erhöhten TOC-Gehalten sind das Auf- und Einbringen in oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Zur Bewertung von humosem Oberboden ist nicht die LAGA-Mitteilung 20 anzuwenden, sondern die Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV (s. Tab. 1).
Tab. 1: Verwendung von Bodenmaterial/Baggergut bei der Auf-/Einbringung in oder auf eine durchwurzelbare Bodenschicht bzw. bei der Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht unter Nährstoffaspekten | ||||||
| Bodenmaterial/Baggergut mit einem Humus-Gehalt1) von | |||||
| < 1% | 1 – 2 % | 2 – 4 % | 4 – 8 % | 8 – 16 % | > 16 % |
Verwendung als Oberbodenschicht2) | ja | |||||
Maximale Mächtigkeit der Oberbodenschicht 2) 4) | unbe-schränkt | 1 m3) | 0,5 m3) | 0,3 m | 0,15 m | Einzelfall- prüfung |
Verwendung als Unterbodenschicht2) | ja | nein | nein | nein | nein | nein |
Verwendung in Gemischen mit anderen nährstoffreichen Materialien | ja | ja | nein | nein | nein | nein |
1) Humusgehalt = TOC-Gehalt * 2,0 2) innerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht 3) nicht im GW-Schwankungsbereich 4) In sensiblen Gebieten kann es zum Schutz des Grundwassers vor erhöhten Nitrateinträgen erforderlich sein, die Mächtigkeit der Oberbodenschicht zu verringern; Ausgangspunkt für die Ableitung der Tabellenwerte ist ein C/N-Verhältnis von 12 : 1 bei Annahme einer Mineralisationsrate von 2 %. | ||||||
Quelle: LABO, in Zusammenarbeit mit LAB, LAGA und LAWA: Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§ 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) 2002, Tabelle II-2 |
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