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Interoperabilität zwischen ESRS – und GRI-Standards

Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hatte im Juli 2023 erstmals verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards) festgelegt. Diese gelten ab 2024 für die Unternehmen, die bereits zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind.

Viele dieser Unternehmen haben ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Global Reporting Standard (GRI) erstellt und müssen nun auf ESRS umstellen.

Nun haben gestern die EFRAG und GRI eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der festgestellt wird, dass mittlerweile ein hohes Maß an Interoperabilität zwischen ESRS – und den GRI-Standards erreicht ist.

Definitionen, Konzepte und Angaben zu den Auswirkungen von ESRS und GRI sind vollständig oder, wenn eine vollständige Angleichung nicht möglich war, eng aneinander angeglichen. Die Erklärung stellt fest, dass bestehende GRI-Berichterstatter gut darauf vorbereitet sein werden, nach den ESRS zu berichten, und dass Unternehmen, die nach den ESRS berichten, als solche betrachtet werden, die unter Bezugnahme auf die GRI-Standards berichten.

Ziel der EFRAG war von Beginn an, eine Angleichung an die bestehenden Standards zu erreichen, um eine Vergleichbarkeit der europäischen zu den internationalen Standards zu gewährleisten.

Unternehmen können ihre aktuelle Berichterstattungspraxis nutzen, um sich auf die neuen ESRS-Anforderungen vorzubereiten. Wir von #mupclimate unterstützen Sie bei der #CSRBerichterstellung nach den geltenden Standards. Unsere Berater:innen helfen Ihnen bei der erstmaligen Berichterstellung wie auch bei der Umstellung auf die neuen Standards.  

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