Stadt & Raumplanung

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) regelt verbindlich die Treibhausgasminderungsziele. Daraus geht hervor, dass Deutschland bis 2030 mindestens 65 % und bis 2040 mindestens 88 % der Treibhausgasemissionen (ggü. 1990) vermindern muss. Bis 2045 eine Netto-Treibhausgasneutralität erreichen sein. Nach 2050 sollen nur noch negative Treibhausgas-Emissionen emittiert werden.

Städte verbrauchen bis zu 75 Prozent der weltweit erzeugten Energie. Gleichzeitig erwirtschaften sie rund 80 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts. Damit sind sie für bis zu 80 Prozent des energiebezogenen CO₂-Ausstoßes der Menschheit verantwortlich. Die Zukunft der Städte wird entscheidend sein, für eine umweltgerechte Entwicklung und die Bekämpfung des Klimawandels.

Auch die Mobilität der Menschen und ihr Zugang zu bezahlbarem Wohnraum sind entscheidend für die Lebensqualität und damit große Herausforderungen für die Stadtentwicklungspolitik. Die inklusive Stadt muss den Menschen aber auch den besten Zugang zu Bildung und gesundheitlicher Versorgung bieten.
Die Agenda 2030, auf die sich die Weltgemeinschaft in New York im Jahr 2015 geeinigt hat, enthält wichtige Antworten auf diese Herausforderungen. Mit dem globalen Nachhaltigkeitsziel 11 verpflichten die Staaten sich erstmalig zu einer nachhaltigen, inklusiven Stadtentwicklung weltweit!